Samstag, 14. Mai 2011

Mist

Genauer gesagt Hühnermist.
Eine aktuelle Episode zu diesem Thema möchten wir an dieser Stelle mal zwischen unseren Rückblick schieben.

Wie schon mal angedeutet, leben wir jetzt auf dem Land (in einem 900 Seelen Dorf) und, bedingt dadurch, dass wir in einer Baulücke gebaut haben, umgeben von Landwirtschaft und Viehzucht.
Letztere war uns von Anfang an etwas suspekt. Als das Gerüst für unser Haus gestellt wurde, hat unsere Nachbarin erstmals Ihren frischen Hühnermist in unmittelbarer Nähe ausgebracht. Wer Hühnermist kennt, den wird jetzt ein Anflug von Würgereiz überkommen. Von allen tierischen Abfallprodukten ist er wohl der Schlimmste.
Entsprechende Kommentare kamen dann auch von den Gerüstbauern, die ständig an dem Mist vorbei mussten.
Auch wir hatten Bedenken, da sich der Misthaufen in der Nähe unserer "Frischluft"-Ansaugung der Lüftungsanlage befindet.
Auf dieses "Gschmäckle" angesprochen, gab sich unsere sonst so nette Nachbarin etwas wortkarg. Als Rechtfertigung für die Lagerung des Mists direkt auf ihrem Grundstück führte sie an, dass sie keine Möglichkeit hätte, den Mist abzutransportieren. Sie besitzt ausserhalb des Ortes zwei grosse landwirtschaftliche Flächen die zur Ausbringung wesentlich geeigneter wären.
Da der Mist fast an der Grenze zum Grundstück unserer Nachbarn liegt, haben diese sich mal erkundigt, was man dagegen unternehmen kann. Bei ihren Recherchen sind sie darauf gestossen, dass die Abfallwirtschaft des Landkreises für solche Angelegenheiten zuständig ist.
Diese war anfangs auch interessiert an dem Fall und versprach, sich der Sache anzunehmen. Doch kurz darauf ruderte die Abfallwirtschaft zurück.
Die Begründung:
Eigentlich ist die Lagerung von Mist auf einem Grundstück in einem Wohngebiet verboten, da die Gefahr einer Verschmutzung des Grundwassers besteht. Daher sind sie auch verpflichtet dem Fall nachzugehen und die Lagerung zu unterbinden. Aber eben nur eigentlich.
Denn, so die Begründung für die Einstellung der Aktivitäten, unser Boden besteht hauptsächlich aus einer dicken Lehmschicht. Da auf Lehmboden wenig versickert und sich kein Gewässer in der Nähe befindet, ist auch mit keiner nennenswerten Beeinträchtigung zu rechnen. Ausserdem gäbe es zu viel Beschwerden dieser Art und man können nicht allen Nachgehen. Daher sei man von höherer Stelle angehalten solche Verstösse nicht weiter zu verfolgen und stattdessen an einen Anwalt für Nachbarschaftsrecht zu verweisen.
Unserem spontanen Wunsch ein atomares Endlager unter der Garage einzurichten wurde jedoch nicht entsprochen, obwohl unsere Argumentation die Gleiche war, wie die der Abfallwirtschaft, "passiert ja nix, kann ja nix ins Grundwasser gelangen. Ist ja Lehmboden. Und es stinkt noch nicht mal."
Beide Parteien, weder unsere Nachbarn noch wir, konnten bei der Abfallwirtschaft Erfolge erzielen. Sie weigert sich, sich des Falles anzunehmen.

Wir haben uns noch nicht entschieden wer hier den grösseren Mist macht, die Hühner oder die Abfallwirtschaft. Beides stinkt zum Himmel.

Weitere Gespräche mit der mistlagernden Nachbarin waren ebenfalls erfolglos. Als weiteres Argument führte sie an, dass wir jetzt schliesslich auf dem Land leben und da hätte man mit so was rechnen müssen.

Ein Gespräch unserer Nachbarn mit ihrem Anwalt ergab zwei mögliche Ansätze um gegen diesen Mist vorzugehen. Man könne die Nachbarin angehen oder die Abfallwirtschaft.
Letztere sei wohl, auch wenn keine akute Gefährdung des Grundwassers vorliegt, verpflichtet dem Fall nachzugehen. Allein der Umstand des Lehmbodens, legalisiert noch nicht die Lagerung.

Gestern Abend wurde der Stall mal wieder gemistet. Seit dem können wir die Fenster auf der Nordseite nicht mehr öffnen, ohne von einer kräftigen Brise Hühnermist begrüsst zu werden.
So gut wir uns auch mit der Nachbarin verstehen. Langsam hört der Spass auf. Auch wir werden uns langsam etwas energischere Schritte überlegen. Wer es nämlich zu lange toleriert wird es schwer haben dann doch dagegen vorzugehen, weil es als Gewohnheitsrecht ausgelegt werden kann.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen